Bei Teilnahme an einem Kurs oder einer Unterrichtseinheit von "Midwood Forest" stimmt der Teilnehmer/ Besucher/ Reitschüler/ Zuschauer automatisch den AGB des Betreibers: Kata Ragg | Midwood Forest | Faakerseestr. 51 | 9580 Mittewald | zu. Eltern haften für Ihre Kinder!
Der Teilnehmer/Besucher/Reitschüler betritt das Gelände des Betreibers, nutzt dessen Einrichtungen, tätigt den Umgang mit Tieren und nimmt am Reitunterricht, sowie allen weiteren Veranstaltungen des Betreibers im weitesten Sinne, seien sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Pferde und Ponys Fluchttiere sind und auch das ruhigste Pferd/Pony aus unersichtlichen Gründen scheuen oder widersetzlich sein kann. Hierfür wird keine Haftung übernommen!
Pferde können unvorhersehbar reagieren, daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Umgang mit den Tieren stets auf eigene Gefahr erfolgt!
Das Rauchen ist in und an den Stallungen und der Scheune, sowie in Gegenwart der Pferde untersagt.
Hunde dürfen nur nach Absprache mitgebracht werden, ihre Hinterlassenschaften sind in jedem Fall und unaufgefordert vom Eigentümer wegzuräumen. Für etwaige Schäden oder Unfälle, die der Hund verursacht, haftet der Besitzer.
Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen, Einrichtungen und Stallungen, der Umgang mit den Pferden und das Reiten erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Betreiber verantwortlich zeigt.
Der Reitbetrieb übernimmt weder für mitgebrachte Tiere und Gegenstände noch für Personen, insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust, Diebstahl oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch betriebseigene Pferde, Privatpferde oder Sonstiges entstehen.
Der Reitsport und der Umgang mit Pferden können Risiken und Gefahren, wie zum Beispiel Bisse, Tritte oder Stürze, die oft weder vorhersehbar noch vermeidbar sind, beinhalten. Dessen Risiken ist sich der Reiter und der Besucher bei Betritt vom Betreiber des Geländes bewusst.
Für Verletzungen am Menschen und Schäden von Gegenständen kann der Betreiber nicht haftbar gemacht werden. Auch wenn unsere erfahrenen Reitlehrer/-innen Vorsicht und Sorgfalt walten lassen, kann es dennoch zu Verletzungen der Reiter/-innen oder Einschränkungen durch Schmerzen (z.B. Muskelkater) kommen.
Personen mit Neigung zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen oder Tierhaarallergie, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare Allergien auslösen können.
Für Schäden, die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen (fahrlässig, grob fahrlässig oder unter Vorsatz) haftet der Reitschüler bzw. dessen Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist der Reitschule sofort zu melden.
REITUNTERRICHT
Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung möglich. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen, wie z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet, werden nicht nachgeholt.
Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens bei minderjährigen Reitschülern, die sich am Gelände des Betreibers aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht seitens des Betreibers.
Die Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Bei der Teilnahme an Kursen, Reitertreffen oder Turnieren ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Der Reitunterricht ist auf die jeweiligen Fähigkeiten der Teillnehmer abgestimmt. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Pferden um Fluchttiere handelt, die nicht in jeder Situation berechenbar oder beherrschbar sind.
Die Reiter/innen sind angehalten, durch regelmäßigen Ausgleichssport für entsprechende Kondition und Koordination sowie Fitness zu sorgen, die beim Reiten unabdingbar ist!
Die Teilnehmer am Unterricht werden mit größtmöglicher Sorgfalt unterrichtet, alle Unterrichtenden haben umfassende Kenntnisse und eine große Expertise. Der Reitunterricht vor Ort kann auch von Personen abgehalten werden, die über keine vom OEPS anerkannte Ausbildung verfügen.
Die inhaltliche Gestaltung der Reitstunde obliegt ausschließlich dem Unterrichtenden. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt. Es gibt keine Erfolgsgarantie!
Wir behalten uns vor, witterungsbedingt (z.B. Hitze, Gewitter, …) die Reiteinheiten so zu gestalten, dass das Risiko für Leib und Leben von Reiter und Pferd nicht gefährdet wird. Ob ein Ersatzanspruch vorliegt, wird individuell vom Betreiber oder Unterrichtenden erwogen.
Während des Reitunterrichts hat der Unterrichtende/Reitlehrer Weisungsbefugnis. Sollte sich der Reitschüler nicht daranhalten, so kann das Reiten auch untersagt werden. Speziell gilt dies, wenn das Pferd unter der Einwirkung des Reitschülers zum Leidtragenden wird oder durch das Handeln des Reitschülers eine gefährliche Situation entstehen könnte.
Eine Reiteinheit dauert je nach Buchungsmodell zwischen 20 und 60 Minuten. Vor Beginn der Reiteinheit sind 20 bis 30 Minuten für Pferdepflege, Satteln und Zäumen einzurechnen. Nach der Einheit werden etwa 15 Minuten für das Absatteln und die Versorgung der Pferde benötigt.
Der Reitlehrer/Betreiber ist nur während der Unterrichtseinheit für die Betreuung zuständig - die Zeit vor und nach der Reiteinheit müssen die Reitschüler in Eigenverantwortung verbringen. Kinder müssen von den Eltern/ erziehungsberechtigten Erwachsenen beaufsichtigt werden, welche auch die Verantwortung tragen!
KLEIDUNG UND AUSRÜSTUNG
Reiten ist mit Schmutz verbunden. Wir lehnen jegliche Haftung für verschmutzte und/oder beschädigte Kleidung ab.
Schutzausrüstung:
Das Tragen eines Reithelmes beim Reiten ist vorgeschrieben! Ohne Reithelm wird kein Unterricht erteilt.
Es wird empfohlen, sich selbst mit entsprechender Sicherheitsausstattung (Helm, Rückenprotektor oder Schutzweste), die dem aktuellen Sicherheitsstandard entspricht, auszurüsten.
Schuhwerk:
Knöchelhoch schützende Schuhe mit Absatz ohne grobes Profil. Reitstiefel oder Reitstiefelette oder Reitstiefeletten mit eng anliegenden Chaps sind zulässig. Aus Sicherheitsgründen ist auf die passende Größe zu achten. Bei unzulässigem Schuhwerk kann das Reiten verwehrt werden.
Während der Reitstunde ist eine sportliche, die Bewegung nicht einschränkende, aber eher enganliegende Kleidung zu tragen. Beim Reiten ist grundsätzlich Kleidung zu tragen, die eine Korrektur des Sitzes sowie die Bewegungsfreiheit des Reiters zulässt!
ORDNUNG UND SAUBERKEIT
Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Beseitigen der Pferdeäpfel auf allen Wegen, dem Putzplatz und am Reitplatz.
Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist nach Gebrauch abzuwaschen, der Gurt und die Sattelunterlage wird seperat gelagert, und zwar so, dass eventuelle Nässe gut abtrocknen kann. Die Sättel sind nach Gebrauch mit einem Sattelschoner abzudecken.
Bei nicht Einhaltung der Ordnung und der Pflege der von uns bereitgestellten Ausrüstungsgegenstände für Pferd und Reiter und dadurch entstandene Beschädigungen hat der Reitschüler (gesetzliche Vertreter) für entsprechenden Ersatz zu sorgen und/oder die Kosten dafür zu tragen!
AUSKUNFTPFLICHT
Krankheiten und/oder andere auftretende Umstände, die eine Teilnahme an Kursen, Unterricht oder anderen Veranstaltungen unmöglich machen, sind dem Betreiber/Reitlehrer so schnell wie möglich mitzuteilen. UNter gewissen Umständen ist es möglich, die Einheit zu übertragen. Dies ist mit dem Reitlehrer/Betreiber abzusprechen.
STORNOBEDINGUNGEN
Einzelunterricht
Der Unterricht ist bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Einheit abzusagen. Bei Absage später diesen Zeitraumes wird die Reitstunde verrechne! Bei im Voraus bezahlten, aber ohne Angabe von Gründen nicht in Anspruch genommenen Reitstunden wird kein Geld zurückerstattet!
KURSE UND VERANSTALTUNGEN
Die Teilnahme an Kursen oder Veranstaltungen ist mit Anmeldung bindend! Eine Absage muss mindestens eine Woche vor dem Kurs/der Veranstaltung erfolgen, damit der Platz noch nachbesetzt werden kann. Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer vorschlagen. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage wird kein Geld rückerstattet!
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Körperverletzungen und Sachschäden, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.
Für Schäden, die Reitschüler oder deren Begleitung im Zusammenhang mit dem Reiten oder der Tiere, auch auf Ausritten, im Stall oder auf dem gesamten Gelände des Reitstalles erleiden, wir nicht gehaftet. Darüber hinaus tritt eine Haftung nur bei grobem Verschulden ein.
Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitschüler oder dessen Begleitung unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist.
VERÖFFENTLICHUNG VON FOTO-UND VIDEOMATERIAL
Um unsere Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu halten, präsentieren wir Fotos und Videos. Dabei ist es möglich, dass Bilder eines Teilnehmers oder Besuchers (ohne Angabe von Namen) auf der Homepage, Social-Media-Kanälen oder in einem Zeitungsartikel abgebildet werden. Hiermit geben Sie dem Betreiber des Reitstalles Ihr Einverständnis für die Verwendung von Foto- und Videomaterial und räumen uns das Recht auf die Verwendung des Materials für oben genannte Zwecke ein.
ÄNDERUNG AGB UND PREISE
Die Reitschule behält sich vor, diese AGB und Preise ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht. Eventuelle Guthaben können immer zu den Konditionen aufgebraucht werden, zu denen sie gekauft wurden.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.